Gambia: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine erfolgreiche Vermittlung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind:
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* Mindestens ein gambischer (Hoch-)Schulabschluss,
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* Am besten vorhandene Deutschkenntnisse (oder die Bereitschaft und Fähigkeit die schwierige Sprache schnell zu lernen)
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Leider kommen diejenigen, die eine Einreisesperre für den Schengenraum durch eine Abschiebung aus einem der EU-Staaten haben, für eine Vermittlung nicht in Frage. Erst wenn die Einreissperre wieder aufgehoben ist, also in der Regel nach 2 ½ Jahren, könnte eine Bewerbung in Frage kommen.

Version vom 23. Oktober 2019, 14:30 Uhr

Viele Informationen und konkrete Unterstützung im Gambia Helfernetz - außerdem: Gambia nach dem Regierungswechsel - Analyse für die Flüchtlingsarbeit in Baden-Württemberg -> Infos beim Flüchtlingsrat BW - Aktulles zur Identitätsklärung (09/2018) - Erfahrungsberichte „Gambische Delegation“ und RP Karlsruhe / Beschaffung von Dokumenten aus Gambia /


Fächkräfteeinwanderungsgesetz / Familienzusammenführung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht ab Beginn 2020, dass Menschen, auch aus Gambia, auf legalem Wege nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Im Senegal und in Gambia wird es dafür ab sofort Beratungstellen geben: "Erfolgreich und vorbereitet ankommen in Deutschland" berät Menschen in Gambia zur legalen Migration in die Bundesrepublik. Interessenten in Gambia wenden sich an:

Arcangela Ranieri-Krasniqi

Consultant on legal Migration to Germany in the AMIF-project:/ Beraterin im Rahmen des AMIF-Projektes: „Vorbereitet und erfolgreich nach Deutschland“ in Gambia

Legal Migration Senegambia

Brikama Nyambia

West Coast Region

The Gambia

Fon: 00220-5249775

Mail: Legal-Migration-Senegambia@fka-ka.de

www.legal-migration.de/

Beratungen im Rahmen einer Familienzusammenführung können ebenfalls durchgeführt.

Eine erfolgreiche Vermittlung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Mindestens ein gambischer (Hoch-)Schulabschluss,
  • Am besten vorhandene Deutschkenntnisse (oder die Bereitschaft und Fähigkeit die schwierige Sprache schnell zu lernen)

Leider kommen diejenigen, die eine Einreisesperre für den Schengenraum durch eine Abschiebung aus einem der EU-Staaten haben, für eine Vermittlung nicht in Frage. Erst wenn die Einreissperre wieder aufgehoben ist, also in der Regel nach 2 ½ Jahren, könnte eine Bewerbung in Frage kommen.