Familiennachzug

Aus asyl.rt
Wechseln zu: Navigation, Suche

Arbeit / Ausbildung / Praktika | Ehrenamt | Flüchtlinge / Asylverfahren / Rechtslage | Sprache | Informationen (sonstige)



Der vereinfachte Familiennachzug muss innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung beantragt werden. Für Syrer wurde hierfür ein Webportal eingerichtet, eine Broschüre erklärt, wie es geht.

Für die anderen Nationalitäten verwendet der Landkreis Reutlingen ein einfaches Formular zur Abgabe beim Ausländeramt:

Eine neue Arbeitshilfe der Caritas richtet sich an Beraterinnen und Berater, die mit dem Thema des Familiennachzugs zu eritreischen Flüchtlingen befasst sind.


Beim Nachzug minderjähriger Ehefrauen gilt es einige Besonderheiten zu beachten, die hier beschrieben sind.


Der Familiennachzug von Eltern und minderjährigen Geschwistern zu anerkannten unbegleiteten Minderjährigen, wird hier beschrieben.

Im Onlinespeicher finden sich außerdem Informationen zum IOM Familienunterstützungsprogramm, eine rechtliche Betrachtung zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär schutzberechtigte Syrer, sowie Informationen zum Thema Verpflichtungserklärung.


Darüber hinaus gibt es die ehrenamtlich organisierte Online Plattform

Konkrete Fragen können auch per Mail an: hilfe@familiennachzug.net gerichtet werden.


Hinweis: Unter der Mailadresse: alwaled.services@gmail.com agiert eine Mafiagruppe, die Aufforderungen verschickt (aufs Smartphone) eine bestimmte Summe zwischen 500 und 3.000 € zu bezahlen als Voraussetzung für die schnellere Familienzusammenführung. Dies sind Verbrecher, die über Korruption an Daten von Flüchtlingen herankommen und diese dann für ihre perfiden Angebote nutzt.


Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt die Familienangehörigen von syrischen Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Von Juni 2016 an wird IOM alle Antragsteller kontaktieren, die einen Termin an der Botschaft Beirut gebucht haben oder über den externen Dienstleistungserbringer „idata“ einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei beantragt haben. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden können. Wir bitten sämtliche Antragsteller darum, diese IOM Familienunterstützungszentren vor ihrem Termin an den deutschen Auslandsvertretungen im Libanon und in der Türkei zu besuchen. Durch den Besuch der IOM-Familienunterstützungszentren kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden. Kontaktdaten gibt es hier




Arbeit / Ausbildung / Praktika | Ehrenamt | Flüchtlinge / Asylverfahren / Rechtslage | Sprache | Informationen (sonstige)